Rechtliches · Geschäftskunden

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der quik UG (haftungsbeschränkt)

Stand:

Diese Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die nachfolgend beschriebenen Leistungen der quik UG (haftungsbeschränkt), c/o Felix Schmitz, Nievenheimerstraße 35, 50739 Köln, Deutschland (nachfolgend Anbieter), wenn ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wird. Kontakt: info@quik-services.de.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend Kunde). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

(3) Die Leistungen umfassen je nach Einzelauftrag Beratung, Konzeption und Umsetzung digitaler Marketing-Systeme, Workflows und Kampagnen, die Erstellung und Anpassung von Software, Webanwendungen, Apps und Prototypen sowie die Zusammenarbeit im Experten-Netzwerk des Anbieters.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung zustimmt. Die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung bedeutet für sich genommen keine Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder Werbematerialien sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, insbesondere durch Unterzeichnung eines Angebots oder Rahmenvertrags oder durch Annahme in Textform, etwa per E-Mail. Eine im Angebot festgelegte Annahmefrist ist maßgeblich.

(2) Leistungsumfang, Liefergegenstände, Termine, Vergütung sowie gegebenenfalls Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Betrieb, Hosting, Wartung und fortlaufende Aktualisierungen sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden.

(3) Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt. Bei Dienstleistungen wird die fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften für Werkleistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wie bestimmte Rankings, Conversion-Raten, Umsätze oder Verkaufszahlen wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Funktionen, Beschaffenheiten und sonstige Leistungspflichten bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer sowie Software, Automatisierungen und KI-Werkzeuge einsetzen. Er bleibt für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich. Gesetzliche und vertragliche Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechte Dritter sind einzuhalten. Der Einsatz solcher Werkzeuge vermindert nicht die vereinbarten Qualitätsanforderungen.

§ 3 Mitwirkung, Freigaben und Leistungsänderungen

(1) Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen und ihm zumutbar zugänglichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit. Dazu können Texte, Grafiken und Zugänge zu Werbekonten, CMS, Hosting oder Marketing-Tools gehören. Der Anbieter benennt den erforderlichen Mitwirkungsbedarf rechtzeitig.

(2) Der Kunde darf nur Inhalte bereitstellen, für deren vereinbarte Nutzung er die erforderlichen Rechte und gegebenenfalls Einwilligungen besitzt. Bestehende Nutzungsbeschränkungen teilt er dem Anbieter mit. Inhalte müssen nicht frei von Rechten Dritter sein, sofern die erforderlichen Nutzungsbefugnisse vorliegen.

(3) Der Kunde gibt auf konkrete Anfragen und Freigabebitten grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen Rückmeldung oder teilt mit, wann diese möglich ist. Arbeitstage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Kunden. Bei umfangreichen Prüfungen vereinbaren die Parteien eine angemessene längere Frist. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Für die Abnahme von Werkleistungen gilt § 7.

(4) Verzögert sich eine Leistung durch ausbleibende erforderliche Mitwirkung des Kunden, verschieben sich betroffene Termine um die dadurch verursachte Verzögerung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Der Anbieter informiert den Kunden über die Auswirkungen. Etwaige Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

(5) Für Leistungen mit kurzer Bearbeitungszeit, insbesondere den Website-Entwurf innerhalb von 48 Stunden, gilt ergänzend: Die Frist beginnt erst, wenn alle dafür erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Zugänge des Kunden vollständig vorliegen. Wochenenden und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet. Die Frist setzt voraus, dass der Kunde während der Bearbeitung für Rückfragen erreichbar ist und zeitnah, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages, antwortet. Solange Inhalte, Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden ausstehen, läuft die Frist nicht weiter. Wird sie aus diesen Gründen überschritten, gerät der Anbieter nicht in Verzug, und dem Kunden stehen wegen der Fristüberschreitung insoweit keine Ansprüche zu. Ein Fixtermin liegt nur vor, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.

(6) Änderungen und Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Inhalt, Vergütung und Auswirkungen auf Termine vereinbart, in der Regel in Textform. Ohne entsprechende Beauftragung entsteht keine zusätzliche Vergütung allein aufgrund einer Änderungsanfrage. Gesetzlich geschuldete Mängelbeseitigung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.

§ 4 Experten-Netzwerk und Veröffentlichungen

(1) Ist die Zusammenarbeit im Experten-Netzwerk Vertragsgegenstand, bestimmen der Einzelauftrag und die vereinbarten redaktionellen Vorgaben den Umfang, die Veröffentlichungsorte und die Laufzeit. Eine bestimmte Zahl von Leads, Anfragen oder Abrufen wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an eingereichten Inhalten ein, die für die vereinbarte Veröffentlichung, technische Bereitstellung und Darstellung auf den vereinbarten Kanälen erforderlich sind. Diese Rechtseinräumung ist auf den Vertragszweck und die vereinbarte Veröffentlichungsdauer beschränkt. Inhaltliche Änderungen bedürfen der Abstimmung; rein technische Formatierungen dürfen den Sinn nicht verändern.

(3) Der Anbieter darf Inhalte bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße, Rechteverletzungen oder Verstöße gegen zuvor vereinbarte redaktionelle Vorgaben ablehnen oder ihre Veröffentlichung aussetzen. Er informiert den Kunden über die Gründe und ermöglicht eine angemessene Überarbeitung, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist. Gesetzlich erforderliche sofortige Maßnahmen bleiben möglich. Gesetzliche und vereinbarte Ansprüche des Kunden wegen nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

(4) Eine dauerhafte Veröffentlichung über die vereinbarte Laufzeit hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Weitergehende gesetzliche Informations-, Begründungs- und Verfahrenspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Werbebudgets, Lizenzen und sonstige Fremdkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet. Vom Kunden selbst mit Dritten geschlossene Verträge werden unmittelbar zwischen diesen Parteien abgerechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen oder vereinbarten Fälligkeit. Bei Werkleistungen bleibt insbesondere das gesetzliche Abnahmeerfordernis für die Fälligkeit unberührt.

(3) Vorauszahlungen und Meilensteinzahlungen bedürfen einer Vereinbarung im jeweiligen Auftrag. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.

(4) Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verzug können insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB und die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 BGB anfallen. Leistungen dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückgehalten werden. Eine beabsichtigte Einstellung wird mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Maßnahme rechtfertigen. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Der Anbieter räumt dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte ein und stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist. Rechte an bereits vorhandenen Werkzeugen, Bibliotheken und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der für das betreffende Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck. Dieses umfasst die hierfür erforderliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Nutzung durch vom Kunden beauftragte Dienstleister. Eine darüber hinausgehende Weiterveräußerung oder eigenständige Unterlizenzierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.

(3) Der Umfang der Übergabe von Quellcode, offenen Gestaltungsdateien, Dokumentationen und Zugängen wird im Einzelauftrag festgelegt. Zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks erforderliche Übergaben bleiben geschuldet. Vom Kunden bereitgestellte Konten und Materialien verbleiben in dessen Verfügungsbereich.

(4) Für Drittanbieter- und Open-Source-Bestandteile gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Anbieter informiert den Kunden vor ihrem Einsatz über Beschränkungen oder laufende Kosten, die für die vorgesehene Nutzung wesentlich sind. Die vereinbarte Nutzbarkeit der Gesamtlösung bleibt geschuldet.

(5) Die werbliche Nutzung von Namen, Marken, Logos oder Projektdetails des Kunden als Referenz erfolgt nur aufgrund einer vorherigen gesonderten Zustimmung, in der Regel in Textform. Ihr Umfang richtet sich nach dieser Zustimmung. Ohne abweichende Vereinbarung kann der Kunde sie mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

§ 7 Abnahme und Mängelrechte bei Werkleistungen

(1) Bei Werkleistungen ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme soll zur Dokumentation in Textform erklärt werden.

(2) Eine Abnahmefiktion richtet sich nach § 640 Absatz 2 BGB: Der Anbieter setzt dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Eine feste automatische Abnahmefrist allein ab Übergabe wird nicht vereinbart.

(3) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere auf Nacherfüllung und bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Für Schadensersatz gilt § 8. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

§ 8 Haftung und Leistungsstörungen

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie im Umfang der Garantie und sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; Absatz 1 bleibt unberührt.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie zugunsten dieser Personen. Die gesetzliche Verantwortlichkeit des Anbieters für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt bestehen.

(4) Bei nicht zu vertretenden, auch durch zumutbare Vorsorge nicht vermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich betroffene Leistungsfristen um die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und trifft zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen. Ausfälle von Software, Hosting oder anderen Drittanbietern gelten nicht allein wegen ihrer Herkunft als höhere Gewalt. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

§ 9 Ansprüche Dritter wegen Kundeninhalten

(1) Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten in Bezug auf bereitgestellte Inhalte, stellt er den Anbieter von daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die Pflicht besteht nur, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Ein Mitverschulden des Anbieters ist zu berücksichtigen.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, ermöglicht ihm eine angemessene Beteiligung an der Verteidigung und stimmt Anerkenntnisse oder Vergleiche zu dessen Lasten mit ihm ab. Beide Parteien unterstützen sich in zumutbarem Umfang bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche Informationen ausschließlich für Vertragszwecke und geben sie nur an entsprechend verpflichtete Personen weiter, soweit dies erforderlich ist. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig bereits bekannte, öffentlich zugängliche, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzlich gebotene Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird hierüber vorab informiert, soweit dies erlaubt ist.

(2) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird durch diese AGB nicht ersetzt.

(3) Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen an Unterauftragnehmer, Cloud- oder KI-Dienste übermittelt werden. Erforderliche Genehmigungen für Unterauftragsverarbeiter und Voraussetzungen für Drittlandübermittlungen sind vor dem Einsatz sicherzustellen. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeiten, Verlängerungen und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag. Soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Vertragstyp.

(2) Bei der freien Kündigung einer Werkleistung richten sich die Vergütungsfolgen nach § 648 BGB. Insbesondere sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb nach Maßgabe dieser Vorschrift anzurechnen. Eine pauschale Storno- oder Ausfallentschädigung wird durch diese AGB nicht festgelegt.

(3) Für Dienstverträge gelten die einschlägigen gesetzlichen Kündigungsregelungen. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(4) Kündigungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Nach Vertragsende werden vom Kunden überlassene Materialien, Zugänge und personenbezogene Daten entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und zulässige Beweisaufbewahrung bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, gelten die gesetzlichen Folgen nach § 306 BGB. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.