Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt und wie du startest
Eine barrierefreie Website ist seit dem BFSG für viele Pflicht und für alle ein Qualitätshebel. Lennart Wächter erklärt, wer betroffen ist, was WCAG-Level AA bedeutet und die ersten Schritte.

- Barrierefreiheit heißt: Deine Website funktioniert auch mit Screenreader, ohne Maus, mit schwachen Augen und auf grellem Display. Das betrifft weit mehr Menschen, als die meisten glauben.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Im Kern betrifft es Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktion für Verbraucher, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
- Der technische Maßstab sind die WCAG, konkret Level AA. Dahinter stehen vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
- Die häufigsten Barrieren sind banal: zu wenig Kontrast, fehlende Alt-Texte, Formulare ohne Beschriftung, Links namens 'hier klicken'. Genau deshalb sind sie schnell behoben.
- Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang. Saubere Struktur, Alt-Texte und klare Sprache helfen Screenreadern, Google und KI-Systemen gleichermaßen.
- Der Einstieg ist kein Großprojekt: automatisiert testen, mit der Tastatur durch die eigene Seite gehen, die größten Barrieren zuerst abbauen.
Stell dir vor, ein Viertel deiner Besucher steht vor deinem Laden, und die Tür klemmt. Nicht abgeschlossen, nur schwer zu öffnen: Der Griff sitzt zu hoch, die Beschriftung ist unleserlich, und drinnen ist es so dunkel, dass man das Regal nicht findet. Die meisten drücken kurz dagegen und gehen zum Nachbarn. Genau das ist eine Website mit Barrieren, nur dass du das Klemmen nie bemerkst, weil diese Besucher lautlos verschwinden.
Seit Juni 2025 ist das nicht mehr nur ein Qualitätsproblem, sondern für viele auch ein rechtliches: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft. Seitdem taucht das Thema in fast jedem meiner Erstgespräche auf, meistens mit der Frage “Betrifft mich das?” und der stillen Hoffnung auf ein Nein. Meine Antwort ist unbequemer: Wahrscheinlich ja, und selbst wenn nicht, solltest du es behandeln, als ob. Denn eine barrierefreie Website ist fast immer schlicht die besser gebaute Website. In diesem Artikel sortiere ich, was das Gesetz verlangt, was hinter den WCAG-Kriterien steckt und womit du konkret anfängst.
Was eine barrierefreie Website eigentlich ist
Barrierefreiheit klingt nach Spezialthema für eine kleine Randgruppe. Das ist der erste Irrtum, den ich ausräumen möchte. Eine barrierefreie Website ist eine Website, die auch dann funktioniert, wenn der Besucher nicht dem Idealbild entspricht, das wir beim Bauen im Kopf haben: perfekte Augen, ruhige Hand, großer Bildschirm, volle Konzentration.
Die Realität deiner Besucher sieht anders aus. Da ist der Mensch mit Sehbehinderung, dem ein Screenreader die Seite vorliest. Die Nutzerin mit motorischer Einschränkung, die ohne Maus navigiert, nur mit der Tastatur. Der Besucher mit Rot-Grün-Schwäche, für den deine rote Fehlermeldung auf grünem Grund unsichtbar ist. Aber eben auch: die Nutzerin mit gebrochenem Arm, der Vater mit dem Kind auf dem Arm, der nur eine Hand frei hat, der Handwerker in der prallen Sonne, auf dessen Display dein hellgrauer Text auf Weiß schlicht verschwindet, und jeder von uns mit 55, wenn die Schrift in 12 Pixeln anstrengend wird. Barrieren betreffen dauerhaft, vorübergehend oder situativ, und in Summe einen erheblichen Teil deiner echten Besucher.
Deshalb ist die richtige Denkweise nicht “Extra-Version für Betroffene”, sondern: Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal des einen Produkts, das du hast. So wie ein Gebäude mit Rampe, gutem Licht und klarer Beschilderung für alle angenehmer ist, nicht nur für Rollstuhlfahrer.
Das BFSG: Wer betroffen ist und was gilt
Jetzt zum rechtlichen Teil, so kurz und ehrlich wie möglich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act, und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten.
Für Websites ist der Kern: Betroffen sind vor allem Angebote im “elektronischen Geschäftsverkehr” mit Verbrauchern. Vereinfacht gesagt: Wenn über deine Website gekauft, gebucht oder verbindlich bestellt werden kann und sich das Angebot an Privatkunden richtet, fällst du sehr wahrscheinlich unter das Gesetz. Das betrifft den Onlineshop genauso wie die Terminbuchung mit Bezahlfunktion. Daneben erfasst das Gesetz weitere Bereiche wie Bankdienstleistungen, E-Books oder den Online-Verkauf von Tickets.
Es gibt zwei wichtige Einschränkungen. Erstens die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Zweitens: Eine rein informierende Unternehmenswebsite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion, oder ein reines B2B-Angebot, fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Ob dein konkreter Fall betroffen ist, klärt am Ende ein Anwalt, nicht ein Blogartikel, und bei Grenzfällen ist diese Beratung gut angelegt.
Aber, und das ist mir wichtig: Wer sich jetzt mit der Ausnahme beruhigt zurücklehnt, verwechselt die Untergrenze mit dem Ziel. Das Gesetz definiert, was mindestens sein muss. Deine Besucher mit klemmender Tür sind trotzdem da, mit oder ohne Paragraf. Und die Richtung ist eindeutig: Barrierefreiheit wird im Web Standard, so wie es der Brandschutz im Gebäude wurde. Wer heute neu baut oder einen Relaunch plant, baut sie ein, allein schon, weil Nachrüsten immer teurer ist als Mitbauen.
WCAG und Level AA: der Maßstab dahinter
Woran misst man Barrierefreiheit? Der internationale Standard sind die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, herausgegeben vom W3C, dem Gremium, das Webstandards definiert. Auch die europäischen Anforderungen, auf die sich das BFSG stützt, verweisen im Kern auf diese Kriterien. In der Praxis ist das Ziel fast immer die Konformitätsstufe AA, das mittlere von drei Leveln und der allgemein akzeptierte Standard.
Die WCAG wirken auf den ersten Blick wie ein Kriterienkatalog für Juristen. Dahinter stehen aber vier einfache Prinzipien, und wer die verstanden hat, versteht das ganze Thema:
- Wahrnehmbar: Jede Information muss über mehr als einen Sinneskanal erreichbar sein. Bilder brauchen Alt-Texte, die ein Screenreader vorlesen kann. Videos brauchen Untertitel. Text braucht genug Kontrast zum Hintergrund, damit man ihn auch mit schwachen Augen lesen kann.
- Bedienbar: Alles muss ohne Maus funktionieren. Jeder Link, jeder Button, jedes Formular muss per Tastatur erreichbar und benutzbar sein, in nachvollziehbarer Reihenfolge und mit sichtbarem Fokus, damit man sieht, wo man gerade ist.
- Verständlich: Sprache, Struktur und Verhalten der Seite dürfen nicht rätselhaft sein. Formulare sagen klar, was in welches Feld gehört und was bei einem Fehler falsch war. Navigation verhält sich überall gleich.
- Robust: Der Code ist so sauber gebaut, dass Hilfstechnologien ihn zuverlässig interpretieren können. Eine Überschrift ist im Code eine Überschrift, ein Button ein Button, keine anklickbare Grafik, die nur so aussieht.
Vielleicht fällt dir auf: Das ist zu großen Teilen einfach solides Handwerk. Genau das meine ich mit “die besser gebaute Website”.
Die häufigsten Barrieren, und warum sie gute Nachrichten sind
Die jährliche WebAIM-Analyse der Million meistbesuchten Startseiten findet Jahr für Jahr auf der überwältigenden Mehrheit der Seiten erkennbare Barrieren. Das klingt deprimierend, aber die Details sind eine gute Nachricht: Es sind fast immer dieselben wenigen, banalen Fehler. Zu geringer Textkontrast. Bilder ohne Alternativtext. Formularfelder ohne Beschriftung. Leere Links und Buttons. Fehlende Sprachauszeichnung des Dokuments.
Nichts davon erfordert einen Umbau. Das ist Pflege, keine Operation. Und weil dieselben Fehler überall stehen, hebst du dich mit ihrer Behebung bereits vom Durchschnitt ab. Die typischen Kandidaten aus meinen Audits:
- Kontrast: Hellgrauer Text auf weißem Grund ist das Lieblingsdesign der letzten Jahre und eine der häufigsten Barrieren überhaupt. Level AA verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Das lässt sich in Sekunden mit einem kostenlosen Kontrast-Checker prüfen.
- Alt-Texte: Jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine kurze Textalternative, die sagt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder werden explizit als dekorativ markiert, damit der Screenreader sie überspringt.
- Linktexte: “Hier klicken” und “mehr erfahren” sind für Screenreader-Nutzer, die von Link zu Link springen, eine Wand aus Gleichem. Der Linktext muss sagen, wohin es geht: “Zur Preisübersicht” statt “hier”.
- Formulare: Jedes Feld braucht eine echte, im Code verknüpfte Beschriftung, nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet. Fehlermeldungen müssen sagen, was falsch ist und wo.
- Tastatur: Das aufklappende Menü, das nur auf Maus-Hover reagiert, der Slider, aus dem man per Tab nicht mehr herauskommt, das Cookie-Banner, das sich ohne Maus nicht schließen lässt. Alles Klassiker, alle lösbar.
- Überschriften-Hierarchie: Screenreader-Nutzer navigieren über die Überschriftenstruktur wie über ein Inhaltsverzeichnis. Wenn die Ebenen kreuz und quer springen, weil Überschriften nach Optik statt nach Logik gewählt wurden, bricht diese Navigation zusammen.
Warum Barrierefreiheit, SEO und KI am selben Strang ziehen
Falls dir das alles bekannt vorkommt, ist das kein Zufall. Ein Screenreader ist, technisch betrachtet, ein Programm, das deine Seite maschinell auslesen und verstehen muss. Genau das tut auch der Google-Crawler. Und genau das tun die KI-Systeme, die deine Seite als Quelle für ihre Antworten heranziehen.
Deshalb zahlt fast jede Barrierefreiheits-Maßnahme doppelt und dreifach ein. Alt-Texte machen Bilder für Screenreader zugänglich und für die Bildersuche verwertbar. Eine saubere Überschriften-Hierarchie trägt die Screenreader-Navigation und ist dieselbe Struktur, die ich im Beitrag zur Informationsarchitektur als Fundament jeder Website beschrieben habe. Klare Sprache und beschreibende Linktexte helfen Menschen mit kognitiven Einschränkungen, ungeduldigen Scannern und Sprachmodellen gleichermaßen. Und sauberes, semantisches Markup ist exakt das, was ich im Beitrag zur Website-Struktur für KI-Agenten als Eintrittskarte in KI-Antworten beschrieben habe.
Barrierefreiheit ist also kein Sonderprojekt neben SEO und Conversion. Es ist dieselbe Arbeit an derselben Substanz: eine Seite, die von jedem Menschen und jeder Maschine verstanden wird.
Der Einstieg: dein Weg zur barrierefreien Website
Der größte Fehler beim Thema Barrierefreiheit ist, es als Alles-oder-nichts-Projekt zu sehen und deshalb nie anzufangen. Der bessere Weg ist derselbe wie bei jedem Qualitätsthema: messen, priorisieren, abarbeiten.
Schritt 1: Automatisiert testen. Kostenlose Werkzeuge wie Lighthouse (im Chrome-Browser eingebaut, Bereich Accessibility) oder die Browser-Erweiterung WAVE prüfen deine Seite in Minuten auf die häufigsten Probleme: Kontraste, fehlende Alt-Texte, fehlende Beschriftungen. Wichtig zu wissen: Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, aber es sind genau die häufigsten. Ein perfekter Lighthouse-Wert heißt nicht “barrierefrei”, aber ein schlechter heißt sicher “nicht barrierefrei”.
Schritt 2: Der Tastatur-Test. Leg die Maus weg und navigiere nur mit Tab, Shift-Tab und Enter durch deine wichtigsten Seiten, von der Startseite bis zur abgeschickten Anfrage. Siehst du jederzeit, wo du bist? Erreichst du jedes Menü, jeden Button, jedes Feld? Kommst du am Cookie-Banner vorbei? Diese Viertelstunde ist der lehrreichste Selbsttest, den ich kenne.
Schritt 3: Die größten Barrieren zuerst. Behebe, was die meisten Besucher auf den wichtigsten Seiten trifft: Kontraste auf Startseite und Leistungsseiten, Beschriftungen im Kontaktformular, Alt-Texte für die zentralen Bilder, Linktexte im Fließtext. Danach arbeitest du dich seitenweise vor.
Schritt 4: Beim nächsten Umbau von Anfang an. Wenn ohnehin ein Neubau oder ein Website Relaunch ansteht, gehört Barrierefreiheit ins Anforderungspapier, nicht in die Nachbesserungsliste. Im Neubau kostet sie fast nichts, sie ist dann einfach die Art, wie sauber gebaut wird. Nachträglich ist sie ein Projekt.
Für BFSG-pflichtige Angebote kommt dazu: eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website und im Zweifel die erwähnte rechtliche Beratung, denn das Gesetz sieht Marktüberwachung und empfindliche Bußgelder vor.
Fazit
Eine barrierefreie Website ist dreimal dasselbe kluge Investment. Rechtlich, weil das BFSG für viele Angebote aus der Kür eine Pflicht gemacht hat und die Richtung unumkehrbar ist. Wirtschaftlich, weil jede abgebaute Barriere Besucher im Funnel hält, die vorher lautlos verschwunden sind. Und handwerklich, weil fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, ohnehin die bessere Bauweise ist: klare Struktur, echter Kontrast, saubere Formulare, verständliche Sprache, robuster Code.
Die klemmende Tür vom Anfang bleibt das richtige Bild. Du entscheidest nicht, ob diese Besucher kommen, sie sind längst da. Du entscheidest nur, ob die Tür aufgeht.
Wenn du wissen willst, wie deine Startseite insgesamt dasteht, mach unseren kostenlosen Startseiten-Test. Und für regelmäßige Systeme statt Buzzwords: der Growth-Letter. Kein Fluff. Nur Systeme.
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte) · W3C · 2023 · https://www.w3.org/TR/WCAG22/
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (Gesetzestext zur Umsetzung des European Accessibility Act in Deutschland) · Bundesministerium der Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
- The WebAIM Million (jährliche Analyse der Barrierefreiheit der eine Million meistbesuchten Startseiten) · WebAIM · 2025 · https://webaim.org/projects/million/
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